Müllentsorgungsgebühr

Die Gebühr für das Jahr 2025 wurde mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 457 vom 03.12.2024 festgelegt....

Veröffentlichungsdatum:

12.07.2022

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Die Gebühr für das Jahr 2025 wurde mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 457 vom 03.12.2024 festgelegt.

Die Müllentsorgungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und der Entleerungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr für private Haushalte wird nach Personen berechnet. Die Anzahl der Personen für den jeweiligen Haushalt wird vom Meldeamt übernommen.

Die Grundgebühr setzt sich wie folgt zusammen:


HaushalteGrundgebühr
1 Person7,75 Euro
2 Personen15,50 Euro
3 Personen23,25 Euro
4 und mehr Personen31,00 Euro

Zu der jeweiligen Grundgebühr werden noch Mindestentleerungen dazugerechnet, die jedem Steuerträger in Rechnung gestellt werden. Diese Mindestentleerungsmenge wird ebenfalls nach Personen berechnet und setzt sich wie folgt zusammen:

Haushalt mit:


Anzahl PersonenMindestentleerungsliter
1 Person275 Liter
2 Personen550 Liter
3 Personen825 Liter
4 und mehr Personen1.100 Liter

Die Gebühr für die Entleerungen beträgt 0,0416 Euro/Liter. Daraus ergeben sich für die Container folgende Gebühren pro Entleerung:


ContainergrößeEntleerungsgebühr
80 Liter3,328 Euro
120 Liter4,992 Euro
240 Liter9,984 Euro
660 Liter27,456 Euro
1.100 Liter45,760 Euro

Die Entleerungsgebühr ist für private Haushalte und Betriebe gleich.

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Zuständig

Formulare

Kontakt

Steueramt

ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 943732info@schenna.eu

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Zuletzt aktualisiert: 05.12.2024, 12:56 Uhr