Die Gebühr für das Jahr 2025 wurde mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 457 vom 03.12.2024 festgelegt.
Die Müllentsorgungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und der Entleerungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr für private Haushalte wird nach Personen berechnet. Die Anzahl der Personen für den jeweiligen Haushalt wird vom Meldeamt übernommen.
Die Grundgebühr setzt sich wie folgt zusammen:
Haushalte | Grundgebühr |
---|
1 Person | 7,75 Euro |
2 Personen | 15,50 Euro |
3 Personen | 23,25 Euro |
4 und mehr Personen | 31,00 Euro |
Zu der jeweiligen Grundgebühr werden noch Mindestentleerungen dazugerechnet, die jedem Steuerträger in Rechnung gestellt werden. Diese Mindestentleerungsmenge wird ebenfalls nach Personen berechnet und setzt sich wie folgt zusammen:
Haushalt mit:
Anzahl Personen | Mindestentleerungsliter |
---|
1 Person | 275 Liter |
2 Personen | 550 Liter |
3 Personen | 825 Liter |
4 und mehr Personen | 1.100 Liter |
Die Gebühr für die Entleerungen beträgt 0,0416 Euro/Liter. Daraus ergeben sich für die Container folgende Gebühren pro Entleerung:
Containergröße | Entleerungsgebühr |
---|
80 Liter | 3,328 Euro |
120 Liter | 4,992 Euro |
240 Liter | 9,984 Euro |
660 Liter | 27,456 Euro |
1.100 Liter | 45,760 Euro |
Die Entleerungsgebühr ist für private Haushalte und Betriebe gleich.
Weitere Informationen
Zuständig
Formulare