Die Gemeinde Schenna erklärt, wann Wohnräume (z. B. Wohnzimmer oder Küche) in Häusern an einem Hang im Keller erlaubt sind. Es muss mindestens eine Hangneigung von 20 % vorhanden sein, und es gelten genaue Regeln zur Belichtung, Belüftung und zur Fläche. So soll sichergestellt werden, dass die Räume hell, gut belüftet und bewohnbar sind.