Bauen in Hanglage - Interpretation

Klärung, wann Wohnräume in Hanglage laut Art. 69 der Bauordnung in teilweise unterirdischen Geschossen zulässig sind.

Veröffentlichungsdatum

25.07.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Schenna erklärt, wann Wohnräume (z. B. Wohnzimmer oder Küche) in Häusern an einem Hang im Keller erlaubt sind. Es muss mindestens eine Hangneigung von 20 % vorhanden sein, und es gelten genaue Regeln zur Belichtung, Belüftung und zur Fläche. So soll sichergestellt werden, dass die Räume hell, gut belüftet und bewohnbar sind.

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Kontakt

Bauamt

ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 943734info@schenna.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

25.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 08:56 Uhr