Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Diese Verordnung der Gemeinde Schenna regelt die Hundehaltung im Gemeindegebiet – mit Vorschriften zum Verhalten, zur Sicherheit, zur Rücksichtnahme und zu Sanktionen.

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Veröffentlichungsdatum

26.10.2010

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie Hunde in Schenna gehalten werden sollen, um Menschen, Tiere und die Umwelt zu schützen. Sie enthält Regeln für Leinenpflicht, Maulkorb, Kotentfernung, Zutrittsverbote (z. B. auf Spielplätzen oder in Brunnen) und Rücksichtnahme auf andere. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen rechnen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

26.10.2010

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 15:17 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen