Die Gemeinde Schenna erhebt verschiedene Gebühren für Bauverfahren gemäß dem Landesgesetz Raum und Landschaft Nr. 9/2018. Die Höhe der Gebühren richtet sich z. B. nach der Baumasse, ob es sich um Neu-, Umbau oder eine Fristverlängerung handelt. Auch einfache Genehmigungen, Bescheinigungen oder Einsichtnahmen in Bauakten sind gebührenpflichtig, meist zwischen 10 und 516 Euro.