Überlassung von Gebäuden

Formular mit welchem Überlassungen von Gebäuden gemeldet werden

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Beschreibung

Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteils (durch Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für mehr als einem Monat ist den lokalen Ordnungskräften (dem Polizeikommissariat oder – wenn es kein solches gibt – dem Bürgermeister) zu melden.

Datei

Kontakt

Protokollamt

ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 945621info@schenna.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.05.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 09:41 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen