Informationen zur Hausschlachtung

Informationen zur Hausschlachtung von Tieren für den Eigenbedarf in Südtirol.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

13.05.2024

Beschreibung

  • Die Hausschlachtung für den Eigenbedarf ist erlaubt, muss aber bei der Gemeinde gemeldet werden und unterliegt bestimmten Vorschriften.
  • Ein amtlicher Tierarzt muss die Schlachtung überwachen und bestimmte Hygienevorgaben müssen eingehalten werden.
  • Das Fleisch darf nicht verkauft, sondern nur innerhalb der Familie verwendet werden.

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Veröffentlichungsdatum

13.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 14:29 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen