Je nach Aufenthaltsstatus müssen EU-Bürger für die Wohnsitzmeldung unterschiedliche Nachweise vorlegen – z. B. zur Erwerbstätigkeit, ausreichenden Mitteln, Krankenversicherung oder Studienplatz. Auch Familienangehörige benötigen beglaubigte Dokumente wie Heirats- oder Geburtsurkunden sowie Nachweise zur finanziellen Abhängigkeit. Nicht-EU-Familienangehörige müssen zusätzlich einen gültigen Reisepass und eine Aufenthaltskarte oder deren Antrag vorlegen.