Müllentsorgungsgebühr

Die Gebühr für das Jahr 2023 wurde mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 464 vom 06.12.2022 festgelegt....

Veröffentlichungsdatum:

12.07.2022

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1 Minute

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müllcontainer

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Die Gebühr für das Jahr 2023 wurde mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 464 vom 06.12.2022 festgelegt.

Die Müllentsorgungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und der Entleerungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr für private Haushalte wird nach Personen berechnet. Die Anzahl der Personen für den jeweiligen Haushalt wird vom Meldeamt übernommen.

Die Grundgebühr setzt sich wie folgt zusammen:


HaushalteGrundgebührGrundgebühr ohne Biomüll *
1 Person8,55 Euro7,12 Euro
2 Personen17,11 Euro14,24 Euro
3 Personen25,66 Euro21,35 Euro
4 und mehr Personen35,73 Euro29,95 Euro

* nur für die Fraktionen Schennaberg, Untertall und Obertall

Zu der jeweiligen Grundgebühr werden noch Mindestentleerungen dazugerechnet, die jedem Steuerträger in Rechnung gestellt werden. Diese Mindestentleerungsmenge wird ebenfalls nach Personen berechnet und setzt sich wie folgt zusammen:

Haushalt mit:


Anzahl PersonenMindestentleerungsliter
1 Person275 Liter
2 Personen550 Liter
3 Personen825 Liter
4 und mehr Personen1.100 Liter

Die Gebühr für die Entleerungen beträgt 0,03 Euro/Liter. Daraus ergeben sich für die Container folgende Gebühren pro Entleerung:


ContainergrößeEntleerungsgebühr
80 Liter2,38 Euro
120 Liter3,58 Euro
240 Liter7,15 Euro
660 Liter19,70 Euro
770 Liter23,02 Euro
1.100 Liter32,83 Euro

Die Entleerungsgebühr ist für private Haushalte und Betriebe gleich.

Weitere Informationen

Zuständig

Formulare

Kontakt

Steueramt

ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 943732info@schenna.eu

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Zuletzt aktualisiert: 13.05.2024, 15:30 Uhr

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