Die Gebühr für das Jahr 2023 wurde mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 464 vom 06.12.2022 festgelegt.
Die Müllentsorgungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und der Entleerungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr für private Haushalte wird nach Personen berechnet. Die Anzahl der Personen für den jeweiligen Haushalt wird vom Meldeamt übernommen.
Die Grundgebühr setzt sich wie folgt zusammen:
Haushalte | Grundgebühr | Grundgebühr ohne Biomüll * |
---|
1 Person | 8,55 Euro | 7,12 Euro |
2 Personen | 17,11 Euro | 14,24 Euro |
3 Personen | 25,66 Euro | 21,35 Euro |
4 und mehr Personen | 35,73 Euro | 29,95 Euro |
* nur für die Fraktionen Schennaberg, Untertall und Obertall
Zu der jeweiligen Grundgebühr werden noch Mindestentleerungen dazugerechnet, die jedem Steuerträger in Rechnung gestellt werden. Diese Mindestentleerungsmenge wird ebenfalls nach Personen berechnet und setzt sich wie folgt zusammen:
Haushalt mit:
Anzahl Personen | Mindestentleerungsliter |
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1 Person | 275 Liter |
2 Personen | 550 Liter |
3 Personen | 825 Liter |
4 und mehr Personen | 1.100 Liter |
Die Gebühr für die Entleerungen beträgt 0,03 Euro/Liter. Daraus ergeben sich für die Container folgende Gebühren pro Entleerung:
Containergröße | Entleerungsgebühr |
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80 Liter | 2,38 Euro |
120 Liter | 3,58 Euro |
240 Liter | 7,15 Euro |
660 Liter | 19,70 Euro |
770 Liter | 23,02 Euro |
1.100 Liter | 32,83 Euro |
Die Entleerungsgebühr ist für private Haushalte und Betriebe gleich.
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