Die Tarife für die Kanalisationsgebühr werden jährlich vom Gemeindeausschuss mit Rücksicht auf die geltenden Gesetzesbestimmungen beschlossen und festgelegt. Für jene Haushalte welche keinen Wasserzähler eingebaut haben, werden 50 m³ Abwasser pro Person bzw. Einwohnergleichwert berechnet. Die Einwohnergleichwerte werden aufgrund der Kapazitäten des jeweiligen Betriebes errechnet. Die Kapazität wird den in den Lizenzen enthaltenen Angaben (Betten, Sitzplätze, usw.) entnommen. Die Anzahl der Personen für den jeweiligen Haushalt werden vom Meldeamt übernommen.
Die Tarife der Kanalisationsgebühr für das Jahr 2024 wurden mit Beschluss Nr. 498 vom 12.12.2023 wie folgt festgelegt:
Tarif für das Ableiten: 0,496 Euro/m³
Tarif für das Klären: 0,787 Euro/m³
Zuständig
Formulare